Update vom 3.9.2014: Wer von Amazon KDP die Aufforderung erhalten hat, das amerikanische W-8BEN-Steuerformular mit eidesstattlicher Erklärung zum unveränderten Status per Post einzureichen, der erhält in dem neueren Blog-Artikel Amazon KDP und ein weiteres W-8BEN-Formular weitere Infos.


Wer sich derzeit bei seinem KDP-Konto einloggt, der hat womöglich den Hinweis auf fehlende Steuerinformationen entdeckt. Es scheint dabei hauptsächlich um die Frage zu gehen, wie Amazon die in den USA, Kanada, Japan und Indien erzielten Tantiemen für die Nutzer versteuern muss. Denn wer – auch aus Deutschland – Verkäufe in diesen Ländern hat, aber über keine US-Steuernummer verfügt, dessen Tantiemenzahlungen (nur aus diesen Ländern!) werden zu 30 % einbehalten.

Für Verkäufe in den Ländern UK (Vereinigtes Königreich), Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Brasilien gilt: Wer im Amazon-Fragebogen nachweist, dass er kein US-Bürger ist, von dem werden auch keine US-Steuern einbehalten. Brasilien hat dagegen seine ganz eigenen Steuern, die sowieso automatisch einbehalten werden. (Quelle Amazon)

Die Frist, diese Angaben im KDP-Konto zu machen, ist für jeden unterschiedlich. Aber anscheinend liegt sie für alle im Oktober 2013. Wer auch dann noch über KDP verkaufen möchte, sollte sich also die Zeit nehmen und folgende Angaben machen:

Nach diesen Informationen fragt Amazon KDP

  1. Als Erstes fragt Amazon KPD, ob die folgenden Daten elektronisch signiert und elektronisch übermittelt werden sollen. Wer hier bei beiden Punkten „Nein“ anklickt, bekommt das benötigte Formular per Post zugeschickt und muss es unterschrieben zurücksenden. Wer es schneller und bequemer mag, antwortet also zweimal mit „Ja“.
  2. Die nächste Frage – ob der Nutzer (also du) als US-Bürger o. ä. steuerpflichtig ist – muss höchstwahrscheinlich von den meisten mit „Nein“ beantwortet werden.
  3. Die pe.rsönlichen Daten, die nun abgefragt werden, sind vermutlich schon ausgefüllt. Wer aber Privatperson ist und seinen Namen als Unternehmen wiederfindet, der möge das nun ändern. Eine weitere Auskunft ist eine Pflichtangabe: „Ist Ihre Postanschrift mit dem Hauptwohnsitz identisch?“ Beantworten und auf „Fortfahren“ klicken.
  4. Es wird gebeten, die Steuer-Identifikationsnummer seines Aufenthaltslandes anzugeben. Diese findet man auf seinem Einkommensteuerbescheid oder auf seiner Lohnsteuerbescheinigung als 11-stellige IdNr.
  5. Als Nächstes werden Fragen zur Person und den Verhältnissen zu den USA gestellt. Wer nichts anzuklicken hat, lässt einfach alles frei.
  6. Es wird noch einmal nach dem Wohnsitz gefragt.
  7. Die nächste Frage lautet, ob es eine TIN (US-Steueridentifikationsnummer) gibt. Diese ist nicht notwendig – wer aber eine EIN (für Einzelpersonen und Geschäftsentitäten) oder eine ITIN (nur für Einzelpersonen) hat, der sollte sie hier angeben.
  8. Mit allen gegebenen Antworten wird automatisch das Formular W-8BEN ausgefüllt. Dieses wird zur Überprüfungen (auf Englisch) noch einmal angezeigt. Unter „Sign here“ kann nichts eingetragen werden – denn das geschieht elektronisch, insofern diese Option vorher ausgewählt wurde.Formular-W-8BEN
  9. Im nächsten Schritt muss eine Bescheinigung bestätigt werden, dass alle Angaben korrekt sind. Hier wird noch einmal der Name eingetragen und die E-Mail-Adresse, die auch für das Konto bei KDP gilt. „W-8 einreichen“.
  10. Alle Angaben werden überprüft und es bleibt nur noch, auf „Beenden“ zu klicken.

Geschafft: Steuerinformationen sind vollständig!

Steuerinformationen vollständig

Es erscheint nun unter „Mein Konto“ die Mitteilung, dass die Steuerinformationen eingegangen sind. Wer den Hinweis „Geltender Einbehaltungssatz: 30%“ sieht, der hat keine EIN oder ITIN angegeben. Das bedeutet – wie bereits einleitend erwähnt –, dass Amazon 30 % von den Gewinnen aus den USA, Kanada, Japan und Indien einbehält.

„Möchten Sie Ihre Kontoinformationen aktualisieren?“

Ob es Änderungen gibt oder nicht – es ist immer besser, alles aktuell und einheitlich zu halten. Ich empfehle, einfach auf „Ja, Kontoinformationen aktualisieren“ zu klicken.

Ich hoffe, dieser kleine Überblick hilft weiter und nimmt eventuelle Unsicherheiten beim Ausfüllen – auch wenn er sicherlich nicht für alle gilt (z. B. für Autoren, die eine US-Steuernummer haben). Weitere Informationen zu der Angelegenheit stellt Amazon aber auch selbst zur Verfügung.

Wer jetzt darüber nachdenkt, sich eine EIN oder ITIN zu besorgen, da doch eBook-Verkäufe in den oben genannten Ländern anstehen, dem sei die Seite des Internal Revenue Services (IRS) weiterempfohlen. Die US-Steuernummer lässt sich bei Amazon KDP auch jederzeit nachtragen!