Amazon KDP und CreateSpace haben eine Rundmail mit dem Betreff „Zuordnung der Vereinbarung zu Amazon EU Sàrl (KDP1)“ bzw. auf English „Assignment of agreement to Amazon Media EU Sàrl (CSP1)“ geschickt. In beiden steht inhaltlich das Gleiche. Und zwar gilt ab dem 1. November Folgendes – kurz zusammengefasst:

  • Aus dem Firmennamen Amazon EU S.à r.l. wird Amazon Media EU S.à r.l.
  • Aus der bisherigen Ust-IdNr. LU20260743 wird die Ust-IdNr.: LU 20944528

Alles andere wie Vereinbarungen, Verträge und die Firmenadresse bleibt gleich.

Was bedeutet das für Autoren?

Autoren, die in einer Geschäftsbeziehung mit Amazon stehen und ihre Titel über KDP und/oder CreateSpace veröffentlichen, müssen ihre Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Dafür will das Finanzamt natürlich Belege sehen – leider sind die Abrechnungen von Amazon und CreateSpace allerdings für deutsche Verhältnisse nicht finanzamttauglich. Um einen geeigneten Beleg für diese Einnahmen vorweisen zu können, sollte man als Autor Amazon einfach eine Rechnung über die ausgezahlten Beträge stellen. Steuern werden nicht ausgewiesen, denn diese muss Amazon im eigenen Land – für den europäischen Markt ist das Luxemburg – abführen (das nennt sich Reverse-Charge-Verfahren). Ob die Rechnung wirklich an Amazon abgeschickt werden muss ? Nun ja, es scheint Amazons Buchhaltung relativ egal zu sein, ob es von deutschen Autoren Rechnungen nach deutschen Finanzamtnormen bekommt. Sie ist hauptsächlich für die eigenen Unterlagen bestimmt.

Das war schon vorher so. Wer hier einen Wissensnachholbedarf hat, dem raten wir zu einem Gespräch mit dem Steuerberater – denn pauschale Aussagen können wir zum Steuerthema nicht treffen.

Was sich ab dem 1. November nun ändert, sind lediglich der Firmenname und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die beide auf der Rechnung stehen müssen.

Also so:

Amazon Media EU S.à.r.l.
5 Rue Plaetis
L-2338 Luxembourg
Luxemburg

Ust-IdNr.: LU 20944528

Wer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung macht, der bedenke, dass in der vierteljährlichen Zusammenfassenden Meldung (ZM) für das 4. Quartal 2014 auch die neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer genutzt werden muss. Da dies erst im Januar 2015 der Fall ist, kann man das sicher schnell vergessen. Die ZM für das 3. Quartal ist ja bis zum 25. Oktober fällig – da gilt noch die alte Ust-IdNr. Also macht euch für 2015 am besten gleich einen Vermerk im Kalender. ;)